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Bild: Aus Bundesamt für Naturschutz
"Leitfaden für den Umgang mit einer
konfliktträchtigen Tierart in Deutschland", 2006
Der Wolf - eine der umstrittensten Tierarten Europas. Jahrhunderte lang wurde
er in Europa verfolgt, in weiten Teilen Nord- und Mitteleuropas ausgerottet.
Erst in den 1960er und 1970er Jahren, als die Bestände vielerorts ihren
Tiefpunkt erreicht hatten, wurden ihm in einigen europäischen Ländern
Schonzeiten oder auch ganzjähriger Schutz zugestanden. Allmählich begannen sich
die Populationen in Italien und Spanien, aber auch in Polen zu erholen. In den
letzten 20 Jahren kehrten Wölfe sogar wieder in Gegenden zurück, in denen sie
vorher ausgerottet worden waren. Norditalien, Frankreich, die Schweiz,
Schweden, Norwegen, Finnland und nun auch Deutschland sind solche neuen, alten
Wolfsgebiete.
Mittlerweile ist der Wolf durch die drei folgenden Richtlinien
international geschützt:
1. Das
Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES - Convention on
International Trade in Endangered Species of the Wild Fauna and Flora), das
den Handel mit Wildtieren und Pflanzen kontrolliert.
2. Die
Berner Konvention, ein Übereinkommen zur Erhaltung und zum
Schutz europäischer wildlebender Pflanzen und Tiere und ihrer
Lebensräume.
3. Die
FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, 92/43/EWG),
die europaweit die Ausweisung und Erhaltung von Lebensräumen und Wildtieren
regelt und von allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden
muß.
Dabei kommt es zwangsläufig zu Widersprüchen: so ist beispielsweise
uneingeschränkter Wolfschutz kaum mit dem Schutz der durch Almwirtschaft
geprägten alpenländischen Kulturlandschaft zu vereinbaren.